Mietnebenkosten und Mietkürzungen in der Corona-Krise

Mietnebenkosten: Baumfällkosten als umlagefähige Gartenpflege?

Ja. Das Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume gehört zur Gartenpflege im Mietverhältnis. Entsprechende Kosten können als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Dies gilt nach dem Landgericht München I unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolgt. Demnach begründen Baumfällkosten, die im Regelfall erst nach Jahrzehnten entstehen, keine besondere Schutzwürdigkeit der Mieterseite.

So entschieden: Landgericht München I, Urt. v. 19.11.2020 – 31 S 3302/20

Corona-Krise: Kürzung der Miete wegen Ladenschließung?

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie keinen Mangel darstellt und keine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mieterin kann auch nicht wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete verlangen, solange sie nicht ausnahmsweise in ihrer Existenz bedroht ist.

So entschieden: Landgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 05.10.2020 – 2-15 O 23/20

Mietnebenkosten und Mietkürzungen in der Corona-Krise

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