Fristlose Kündigung & Dienstreisen – Neu und wissenswert

Fristlose Kündigung: Abmahnung auch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses notwendig?

Ja. Auch wenn das Arbeitsverhältnis erst 36 Tage bestanden hat und der AN nach 3 Tagen unentschuldigt fehlt, darf der AG nicht fristlos kündigen, sondern muss zuerst abmahnen.

Dies hat in jüngster Zeit das LAG Schleswig -Holstein mit Urteil vom 03.06.2020 1 Sa 72/20 entschieden.

Dienstreisen: Wann greift der Schutz der Unfallversicherung?

Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Das gilt allerdings nicht rund um die Uhr. Die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise muss – ebenso wie am Arbeitsplatz – mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden und für einen Skiunfall den Versicherungsschutz abgelehnt.

So entschieden von Hessisches LSG, Urt. v. 14.08.2020 – L 9 U 188/18

Fristlose Kündigung & Dienstreisen – Neu und wissenswert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert