Month: Februar 2018

BAföG-Leistungen

BAföG-Leistungen

Die BAföG-Leistungen eines Studenten, der nicht im Haushalte der Eltern, nicht in der Wohnung der Eltern lebt, ist höher angesetzt. Lebt der Auszubildende oder Studierende im Haushalt eines Elternteils, erfolgt demzufolge eine Kürzung der BAföG-Leistungen.
Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverwaltungsgericht zugelassen, wenn der Auszubildende einen Elternteil in seine Wohnung aufgenommen hat. Dann ist hierin eine Unterstützung des Auszubildenden gegenüber seinem Elternteil gegeben, erst recht, wenn der Elternteil von Sozialleistungen lebt und vom Auszubildenden in dessen Wohnung aufgenommen wird, weil der andere Elternteil über keinen eigenen Wohnraum mehr verfügt.
Dann ist nicht mehr die Rede davon, dass der Auszubildende bei dem Elternteil wohnt, sondern umgekehrt, dass der Elternteil beim Auszubildenden lebt.
Es greift also nicht der Grundsatz über die Gewährung von BAföG-Leistungen, dass ein Elternteil Kosten spart.
Die BAföG-Leistungen sind in voller Höhe zu gewähren, wie wenn der Auszubildende bzw. Studierende alleine eine eigene Wohnung unterhalten würde, so Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 08.11.2017 – 5 C 11.16

Autounfall – Was nun?

Autounfall – Was nun?

Bei einem Autounfall die Ruhe bewahren und dann das richtige tun ist oftmals schwer.

Oftmals weiß man nicht, ist man schuld, ist man nicht schuld, wird es kompliziert, wenn der Unfall im Ausland ist, welche Rechte und welche Pflichte habe ich. Umso wichtiger ist es, dann einen Spezialisten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu kontaktieren. Wir sind gern für Sie da.

Welche Ansprüche stehen im Raum

Bereits ein Erstgespräch lässt erkennen, welche Ansprüche gegebenenfalls im Raume stehen. Haben Sie einen unverschuldeten Autounfall, seien Sie vorsichtig, wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert und Ihnen erklärt, sich um alles kümmern zu wollen. Lassen Sie sich von einer unabhängigen Person, einem Rechtsanwalt, über Ihre Ansprüche, Ihre Rechte, aufklären. Nur so können Sie Gewissheit haben, dass Ihr Schaden, den Sie durch den unverschuldeten Autounfall erlitten haben, auch tatsächlich voll umfänglich reguliert wird.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles werden auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der gegnerischen Versicherung getragen.

Seien Sie auch bedacht, welche Angaben Sie gegenüber der zum Unfallorte gerufenen Polizei machen. Ihre Personalien und persönlichen Daten reichen völlig aus. Alles Weitere kann durch Ihren Anwalt erledigt werden.